4. Klassen

Übertrittszeugnisse

02. Mai 2024

GS Schrobenhausener Str

Übertritt

Wechsel an eine weiterführende Schule

Die Grundschulzeit ist fast vorbei, jetzt steht der Übertritt an eine weiterführende Schule (Gymnasium, Realschule oder Mittelschule) bevor.

Wenn Ihr Kind eine Mittelschule besuchen wird, gilt weiterhin das Sprengel-Prinzip.

Realschule und Gymnasium können frei gewählt werden, man hat allerdings keinen Anspruch auf eine bestimmte Schule; diese entscheidet über die Aufnahme. Da manche Realschulen und Gymnasien großen Zulauf haben, kommt es vor, dass Schüler/innen abgelehnt werden müssen.

 

Hier finden Sie Informationen zur Einschreibung in weiterführende Schulen:

 

Zeitlicher Ablauf des Übertrittverfahrens:

Elterninformationsabend zum Übertritt

Infos folgen

19. Januar 2024
Ausgabe der Zwischeninformationen für die 4. Klassen

 

2. Mai 2024
Ausgabe Übertrittszeugnisse an alle Schüler der 4. Klassen

 

06. – 8. Mai 2024 und 10. Mai 2024
Anmeldezeitraum für die Gymnasien und Realschulen
Bei der Anmeldung sind Geburtsurkunde und Übertrittszeugnis vorzulegen.

 

Wichtiger Hinweis: Die Auswahl des Gymnasiums oder der Realschule erfolgt ebenso wie die Anmeldung dort nur durch die Eltern, keinesfalls durch die Grundschule!

 

14. – 16. Mai 2024
Dreitägiger Probeunterricht der Realschulen und Gymnasien.

Folgende Schullaufbahnempfehlung wird aufgrund des Notendurchschnitts (Deutsch, Mathematik, HSU) gegeben:

  • bis einschließlich 2,33: Gymnasium
  • bis einschließlich 2,66: Realschule
  • ab 3,0: Mittelschule

Liegt eine Schullaufbahnempfehlung für die gewünschte Schullaufbahn vor, können die Schüler direkt von der 4. Klasse in die 5. Klasse der weiterführenden Schule wechseln.

Liegt keine entsprechende Schullaufbahnempfehlung vor, können die Schüler auf Antrag der Erziehungsberechtigten am Probeunterricht in der weiterführenden Schule teilnehmen. Der Probeunterricht umfasst die Fächer Deutsch und Mathematik. Neben zentral gestellten schriftlichen Aufgaben wird auch die mündliche Leistung beurteilt. Der Probeunterricht gilt als bestanden, wenn in einem Fach mindestens die Note 3, im anderen die Note 4 erreicht wird.

Wurde der Probeunterricht bestanden, können die Schüler in die 5. Klasse der weiterführenden Schule wechseln.

Wird der Probeunterricht nicht bestanden, aber in beiden Fächern mindestens die Note 4 erreicht, so kann der Schüler auf Wunsch der Erziehungsberechtigten dennoch in die 5. Jahrgangsstufe der weiterführende Schule wechseln.

Wichtig: Ein nicht bestandener Probeunterricht bedeutet nicht, dass Ihr Kind an einer Schule „festsitzt“. Bei entsprechend guten Leistungen kann Ihr Kind auch nach der 5. Klasse in eine höhere Schule wechse

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